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Bitte melde dich
pass_klHier der Name, da die Adresse, da unten bitte unterschreiben – um in der neuen Wohnung fernsehen und telefonieren, die Heizung andrehen oder das Licht anknipsen zu können, muss man zunächst viele Formulare und Anträge ausfüllen. Dabei sollte der Gang ins Einwohnermeldeamt zu den ersten Schritten eines Zugezogenen gehören.

Denn nach dem Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist es Pflicht, sich nach dem Umzug in eine neue Gemeinde innerhalb einer Woche anzumelden. Bei längerer Überschreitung kann ein Bußgeld fällig werden. Außerdem fühlt man sich doch erst als echter Düsseldorfer, wenn es im Ausweis steht, oder? Und das Anmelden ist in Düsseldorf schnell erledigt. Man braucht nur in ein beliebiges der elf im Stadtgebiet verteilten Bürgerbüros zu gehen. Mitzubringen sind lediglich die Ausweis-Dokumente aller umziehenden Personen (Ausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde) sowie ein vom Meldepflichtigen ausgefüllter und unterschriebener Anmeldevordruck, der im Internet unter www.duesseldorf.de zum Download bereitsteht.

Die Anmeldung ist kostenfrei. Nur Adressenänderungen im Kfz-Schein kosten 10,70 Euro. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss man sich übrigens nicht bei der bisherigen Gemeinde abmelden, das übernimmt die Meldebehörde am neuen Wohnort. Für Ausländer, die nicht aus dem EU-Gebiet mit Freizügigkeits-Recht auf freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes innerhalb der Euorpäischen Union oder aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz kommen, geht der Behördengang nach der Anmeldung noch ein paar Schritte weiter: Sie müssen sich von der Ausländerbehörde im Amt für Einwohnerwesen in der Willi-Becker-Allee mit der Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen lassen. Die Feizügigkeitsbescheinigung für Zugezogene aus den oben genannten europäischen Ländern können meistens bereits im Rahmen der melderechtlichen Registrierung beim jeweiligen Bürgerbüro ausgestellt werden.

Wichtige Behörden im Überblick


Bürgerinformation
›› Tel.89-91, www.duesseldorf.de/buergerinfo

Einheitliche Behördennummer
›› Tel. 115, Mo-Fr 08.00-18.00 Uhr


Bürgerbüros

Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum
›› Oberbilk, Willi-Becker-Allee 7, Tel. 89-91

Bürgerbüro Bilk
›› Unterbilk, Bachstr. 145, Tel. 89-91

Bürgerbüro Benrath
›› Benrath, Benrodestr. 46, Tel. 89-91

Bürgerbüro Eller
›› Eller, Gertrudisplatz 8, Tel. 89-91

Bürgerbüro Garath
›› Garath, Frankfurterstr. 231, Tel. 89-91

Bürgerbüro Gerresheim
›› Gerresheim, Neusser Tor 8, Tel. 89-91

Bürgerbüro Kaiserswerth
›› Kaiserswerth, Friedrich-von-Spee-Str. 30, Tel. 89-91

Bürgerbüro Oberkassel
›› Oberkassel, Luegallee 65, Tel. 89-91

Bürgerbüro Rath
›› Rath, Münsterstr. 508, Tel. 89-91

Bürgerbüro Wersten
›› Wersten, Burscheiderstr. 29, Tel. 89-91

Bürgerbüro Unterbach
›› Unterbach, Breidenplatz 8, Tel. 21 03 07-16, -17


Kfz-Angelegenheiten

Straßenverkehrsamt, Bewohnerparkausweis,
Feinstaubplakette, Zulassungsbehörde für Kfz
:
›› Flingern-Süd, Höherweg 101, Tel. 89-91
www.duesseldorf.de/kfz


Finanzämter


Finanzamt Düsseldorf Altstadt

›› Pempelfort, Kaiserstr. 52, Tel. 49 74-0

Finanzamt Düsseldorf-Mettmann
›› Stadtmitte, Harkortstr. 2-4, Tel. 38 04-0

Finanzamt Düsseldorf-Mitte
›› Oberbilk, Kruppstr. 110, Tel. 77 98-0

Finanzamt Düsseldorf-Nord
›› Golzheim, Roßstr. 68, Tel. 44 96-0

Finanzamt Düsseldorf-Süd
›› Oberbilk, Kruppstr. 110-112, Tel. 77 98-0

www.finanzamt-duesseldorf.de


Adressen für Ausländer

Ausländerbehörde

›› Oberbilk, Willi-Becker-Allee 7, Tel. 89-2 33 31
www.duesseldorf.de/auslaenderamt

Ausländerbeirat
›› Oberbilk, Willi-Becker-Allee 8, Tel. 89-9 35 27
www.duesseldorf.de/ausland


Abfallentsorgung

AWISTA
›› Flingern-Süd, Höherweg 100, Tel. 83 09 90 99 & 0 180/18 31 83
www.awista-duesseldorf.de

Recyclinghöfe
›› Flingern-Nord, Flinger Broich 15
›› Garath, Frankfurterstr. 253
›› Lohausen, Niederrheinstr. 229
›› awista-duesseldorf.de

Umweltamt
›› Bilk, Brinckmannstr. 7, Abteilung 19/1.2, Tel. 892 50 50
www.duesseldorf.de/umweltamt


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